Tipps zum Abschluss der Berufsunfähigkeitsversicherung
Ob Arbeitsunfall, körperliche Erkrankung oder geistiger Burn-Out – die Gründe, die zu einer Berufsunfähigkeit führen können, sind vielfältig. Etwa jeder vierte Arbeitnehmer in Deutschland wird vor Beginn seines Rentenalters unfähig, seinen Beruf weiterhin ausüben zu können. Trotz der Häufigkeit der Berufsunfähigkeit hat gegenwärtig nur knapp jeder Zehnte für den Ernstfall vorgesorgt und eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen. Das Risiko der Berufsunfähigkeit wird hierzulande noch immer weit unterschätzt. Vor allem Büroangestellte wähnen sich in der fälschlichen Sicherheit, dass es am Schreibtisch schließlich höchst selten zu gravierenden Arbeitsunfällen käme, die eine Berufsunfähigkeit nach sich ziehen würden. Die Wahrscheinlichkeit, durch ein psychische Erkrankung dauerhaft vom Arbeitsplatz fernbleiben zu müssen oder gar nicht mehr arbeiten zu können, wird dabei jedoch unterschätzt oder überhaupt nicht realisiert.
Anspruch auf staatliche Leistungen gering
Ein weiterer Grund dafür, dass Berufsunfähigkeitsversicherungen bislang noch nicht weit genug verbreitet sind, liegt in der Annahme vieler Angestellter, dass im Bedarfsfall der Staat für den Verdienstausfall aufkommt. Tatsächlich fallen die staatlichen Leistungen im Falle einer Berufsunfähigkeit jedoch sehr gering aus. Arbeitnehmer, die nach dem 1.Januar 1961 geboren worden sind, haben überhaupt keinen Anspruch mehr auf die gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente. Sie können lediglich eine einheitlich geregelte Erwerbsminderungsrente beantragen, die zur Sicherung des Lebensstandards allein kaum ausreicht: im besten Fall umfasst die Erwerbsminderungsrente höchstens 30 Prozent des letzten Bruttoeinkommens. Das trifft vor allem Geringverdiener und Berufseinsteiger mit niedrigen Gehalt besonders hart. Um im Fall von Invalidität nicht vor dem finanziellen Ruin zu stehen, ist der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung deswegen für jeden Arbeitnehmer unverzichtbar.
Ausreichender Versicherungsschutz
Wie bei der Reisekrankenversicherung, der privaten Haftpflichtpolice und anderen Versicherungsarten ist auch beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung auf eine ausreichend hohe Versicherungssumme zu achten: vereinbart werden sollte nach Möglichkeit immer eine spätere Rente, die mindestens 80 Prozent des letzten Nettoeinkommens beträgt. Zudem sollte die Police nach Möglichkeit bis zum Renteneintrittsalter laufen. Zwar sind Policen mit kürzerer Vertragslaufzeit günstiger, doch letztendlich nicht sinnvoll, da die Berufsunfähigkeit natürlich auch erst nach der Vertragslaufzeit entstehen kann. Bevor ein Versicherungsvertrag zustande kommt, will sich der Versicherer genauestens über den Gesundheitszustand des Antragstellers informieren. Gesundheitsfragen im Antragsformular sollten stets wahrheitsgemäß beantwortet werden. Werden beispielsweise bestimmte Vorerkrankungen verschwiegen, kann im Ernstfall der Versicherer von der Police zurücktreten und der Versicherungsschutz entfallen. Antragsstellern mit bestimmten Vorerkrankungen schlagen die Assekuranzen gelegentlich vor, die jeweiligen Krankheiten vom Versicherungsschutz auszuschließen. Das ist für den Versicherten jedoch oftmals keine sinnvolle Maßnahme, da sich im Ernstfall nicht immer zweifelsfrei feststellen lässt, ob die ausgeschlossene Erkrankung eine Mitschuld an der Erwerbsunfähigkeit trägt. Anstatt bestimmte Krankheiten aus dem Versicherungsschutz auszuschließen, sollten Betroffene besser einen Risikozuschlag mit dem Versicherer vereinbaren.