Berufsunfähigkeit – was heißt das?
Als berufsunfähig gilt man, wenn ärztlich bestätigt worden ist, dass die Berufsausübung durch Krankheit, Unfall oder Invalidität dauerhaft beeinträchtigt ist. Daraus lässt sich herauslesen, dass bei Berufsunfähigkeit noch einer Tätigkeit nachgegangen werden kann, die der körperlichen und phsychischen Konstitution entspricht.
Gegen Berufsunfähigkeit absichern
Weil mit der Berufsunfähigkeit meist auch Einkommenseinbußen einhergehen, kann man dagegen Vorsorge treffen, indem man Berufsunfähigkeitsrente bezieht. Der Versicherungsfall tritt im allgemeinen dann ein, wenn 50% oder mehr Berufsunfähigkeit vorliegen.
Wer ist gefährdet?
Insbesondere körperlich arbeitende Menschen sind durch einen Unfall berufsunfähig geworden. Die Liste wird angeführt von gewerblich Angestellten im Bau. Die Berufsunfähigkeitsversicherung kann beispielsweise als selbstständige Versicherung oder in Kombination mit einem Aktien- oder Rentenfonds abgeschlossen werden.